Familiengeld

Das Familiengeld. Ein bayerisches Extraschmankerl für junge Familien.

Seit dem 1. September 2018 erhalten bayerische Familien für ihre Kinder zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr (oder auch 13. - 36. Lebensmonat) monatlich 250 Euro geschenkt! Ab dem dritten Kind gibt es sogar 300€. Die Regelung gilt für Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind. Bayerische Familien mit kleinen Kindern sollen gestärkt werden und die Erziehungsleistung anerkannt werden .

Alle Familien in Bayern können dieses Geld bekommen. Unanhängig vom Einkommen oder Erwerbstätigkeit. Auch wenn das Kind eine Krippe besucht oder selbst betreut wird wird das Familiengeld bezahlt.

Sehr erfreulich ist: Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Für 98 % der Eltern ist damit derzeit kein weiteres Tätigwerden erforderlich. Für alle anderen gibt es einen Online-Antrag auf der Website des Zentrum Bayern Familie und Soziales. Den online Antrag findet ihr hier.

Wurde Dein Kind z.B. am 10. Mai 2019 geboren, so richtet sich der Zahlungstermin danach. Innerhalb der ersten für Arbeitstage des jeweiligen Monats erfolgt die Auszahlung. Ein Lebensmonat beginnt demnach am 10. eines Monats.

In diesem Fall wäre der erste Auszahlungstag der 15. Juni 2020, 17. Juli 2020 usw.

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