Das Elterngeld. Finanzielle Unterstützung für junge Eltern!
So ein Kind beansprucht gerade in den ersten Jahren wahnsinnig viel Zeit. Zeit, die man vorher mit dem Job, der Freizeit oder dem süßen Nichtstun ausgefüllt hat. Für viele Familien bedeutet der Wegfall eines Gehaltes jedoch ein echtes, finanzielles Problem und kann ein Hinderungsgrund sein ein Kind zu bekommen. Die finanzielle Existenzangst soll durch das Elterngeld aufgefangen werden, dass der Staat als Ausgleichszahlung zum fehlenden Gehalt an den Elternteil zahlt, der sich zuhause um die Kinder kümmert und zwar solange, wie Mama oder Papa in Elternzeit sind.
Wie lange bekommt man Elterngeld?
Insgesamt kann man 14 Monate Elterngeld bekommen, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Die Monate kann man frei aufteilen, z.B. kann der eine Elternteil mindestens zwei Wochen (das ist das Minimum) und der andere höchstens zwölf Monate das Geld in Anspruch nehmen. Oder nur einer beantragt Elterngeld, dann sind es die insgesamt 14 Monate.
Leben Eltern getrennt oder sind Mama oder Papa alleinerziehend, dann können Sie ebenfalls die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe es Elterngeldes richtet sich an dem durchschnittlichen Nettomonatseinkommens der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt. Eltern mit höherem Einkommen bekommen 65%, Eltern mit niedrigem Einkommen bis zu 100% des vorherigen Einkommens. Die Einkommensgrenzen liegen bei Paaren bei 500.00 Euro jährlich und bei Alleinerziehenden 250.00 €jährlich.
In Zahlen: Mindestens 300€ und maximal 1.800€ werden monatlich ausbezahlt. Die 300€ erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und max. 30 Std./Woche arbeiten gehen. So auch Studenten, Hausfrauen oder Hausmänner, die wegen der Betreuung von älteren Kindern vorher nicht gearbeitet haben.
Familien mit mehreren kleinen Kindern bekommen einen Geschwisterbonus: 10% Zuschlag des sonst zustehenden Elterngeldes gibt es on top, mindestens aber 75€. Bei Mehrlingsgeburten liegt der Zuschlag bei 300€ für jedes weitere Kind.
Elterngeld und Arbeitslosigkeit
Bezieht ein Elterngeldempfänger plötzlich Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe wird das Elterngeld vollständig als Einkommen angerechnet. Das gilt auch für den Mindestbetrag von 300€. Es gibt aber eine Ausnahme: Das Elterngeld wird nicht dazu gerechnet, wenn der Elterngeldberechtigte vor der Geburt erwerbstätig war. Dann gibt es einen Elterngeldfreibetrag, der je nach Höhe des vorherigen Einkommens bei höchstens 300€ liegt.
Wo beantrage ich Elterngeld?
Die jeweiligen Elterngeld Antragsformulare für Euer zuständiges Bundesland, findet Ihr im Internet unter dem Suchbegriff "Elterngeld" und dem jeweiligen Bundesland. Dort sind auch die Elterngeldstellen aufgelistet, die Eurem Wohnsitz zugeordnet sind. Man kann dort die Anträge per Post anfordern oder sie online ausfüllen und danach ausdrucken. Wer Hilfe beim Ausfüllen benötigt, der kann auch einen Termin bei der Elterngeldstelle vereinbaren. Den Antrag kann man schon im Vorfeld ausfüllen. Jedoch benötigt man das Geburtsdatum des Kindes, um den Antrag abzusenden insofern kann man ihn nur vorbereiten. Zeit spart dies allemal, denn die Bearbeitungszeit kann sich oft über mehrere Wochen hinziehen. Es lohnt sich also sich von in der Schwangerschaft mit dem Thema zu befassen!