Mutterschutz

Der Mutterschutz. Schutz für werdende Mütter vor Gefahren und Kündigung.

Werdende und stillende Mamas, die arbeiten, stehen unter einem besonderen Gesetz, dass sie und das Baby vor Gefahren am Arbeitsplatz, Kündigung oder finanzieller Einbußen schützen soll: Das Mutterschutzgesetz. Der Schutz gilt für alle erwerbstätigen Frauen, Schülerinnen, Studentinnen oder Selbständige. Soldatinnen und Richterinnen, sowie Beamtinnen erfahren einen Sonderstatus und unterliegen eigenständigen Rechtsvorschriften.

Für die werdenden und stillenden Mütter bedeutet dies in erster Linie Sicherheit. In dem Gesetz wird geregelt, wie der Arbeitsplatz auszusehen hat, wie lange und zu welchen Bedingungen gearbeitet werden darf, eventuelle Beschäftigungsverbote und Kündigungsschutz vor und nach der Schwangerschaft.

Wir erklären Euch hier die wichtigsten Begriffe um das Thema Mutterschutz.

Mutterschaftsgeld

Ebenso geregelt ist das Mutterschaftsgeld, das von den Krankenkassen und Arbeitgebern gezahlt wird. 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin ist Euer offizieller letzter Arbeitstag. Habt Ihr noch Urlaub übrig dann natürlich dementsprechend früher. Ab diesem Tag erhaltet Ihr das Mutterschaftsgeld, das bis 8 Wochen (12 Wochen bei Mehrlingsgeburten) nach der Geburt bezahlt wird. Kommt das Baby früher, als errechnet, dann werden die Tage der Wochen hinten dran gehängt. Es handelt sich um 13 Euro / Tag, welche von Eurem Nettogehalt abgezogen werden. Diesen Betrag bekommt Ihr als Mutterschaftsgeld. Ab der 9. Lebenswoche greift dann das Elterngeld. Ihr erhaltet im Vorfeld von Eurem Frauenarzt eine Bescheinigung, die Ihr bei der Krankenkasse einreichen müsst, damit das Geld ausgezahlt werden kann. Danach geht alles seinen Gang.

Kündigungsschutz

Schwangeren darf ab dem Beginn der Schwangerschaft nicht gekündigt werden. So einfach ist das. Der Kündigungsschutz erstreckt sich bis vier Monate nach der Geburt. Bei einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche gilt der gleiche Schutz.

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