Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbruch

Das Thema Schwangerschaftsabbruch wird auch in der heutigen Zeit noch kontrovers diskutiert: Ab wann kann man von einem Lebewesen sprechen? Sollte einer Frau mehr Selbstbestimmung über ihren Körper zugestanden werden? Auch die Gesetzgebung kann hier keine endgültigen Antworten geben. Sie setzt lediglich einen legalen Rahmen, in dem sich alle Frauen, Angehörige und Ärzte bewegen können. 

Wenn die Frau sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, gibt es verschiedene Methoden, die davon abhängen, wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten ist.

Die Absaugmethode wird in der 5. Bis 12. Woche durchgeführt. Hierbei wird ein sechs bis zehn Millimeter dünner Schlauch in die Gebärmutter eingeführt. Über diesen Schlauch werden dann der Fötus mit der Eihöhle und die Plazenta abgesaugt. Der Eingriff dauert in der Regel fünf bis zehn Minuten. Meist wird er mit örtlicher Betäubung durchgeführt und die Frau kann noch am selben Tag die Praxis wieder verlassen. Die anschließenden Beschwerden ähneln Regelschmerzen und können einige Tage andauern.

Die Methode der Ausschabung wird allmählich durch die Absaugung ersetzt. Hierbei schiebt der Gynäkologe über die Vagina einen scharfen oder stumpfen Löffel in die Gebärmutter und entfernt die oberste, innere Schicht - und damit auch das Embyronalgewebe. Der Eingriff wird immer in Vollnarkose durchgeführt und dauert im Normalfall fünfzehn Minuten.

Bis zur neunten Schwangerschaftswoche kann die Schwangerschaft auch durch Medikamente abgebrochen werden. Das künstliche Hormon Mifepriston blockiert dabei die Wirkung des für den Erhalt der Schwangerschaft wichtigen Hormons Progesteron. Dies bewirkt, dass die Gebärmutterschleimhaut sich ablöst.

Alle Methoden bergen natürlich Risiken. Dabei kann es nicht nur zu körperlichen, sondern auch zu psychischen Beschwerden für die Betroffene kommen.

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