Das Elterngeld PLUS. Ein Anreiz für den schnelleren Einstieg!
Normalerweise beträgt der maximale Zeitraum, in dem Elterngeld ausgezahlt wird insgesamt 14 Monate. Das Elterngeld PLUS soll diejenigen Familien oder Erziehenden stärken, die während dieser Zeit wieder in Teilzeit arbeiten wollen. So verlängert sich die Bezugszeit um das Doppelte (in maximal halber Höhe) – aus einem Elterngeldmonat werden zwei! Eltern können somit besser entscheiden, wann sie für ihr Kind da sein wollen oder ob sie überhaupt arbeiten möchten. Eltern bekommen so mehr Zeit für Familie und Beruf. Mütter und Väter können sich die Arbeit in der Familie besser teilen.
Dass das Elterngeld Plus für den Elternteil, der gleich wieder in Teilzeit arbeiten gehen möchte große Vorteile hat, ist kaum von der Hand zu weisen. Man kann dadurch den Elterngeldbezug und die Teilzeitarbeit einfacher kombinieren. Dadurch erhöhen sich die Chancen im Job und man hat trotzdem Zeit fürs Kind. Ist ein weiteres Kind zeitnah gewünscht, so hat man durch ElterngeldPlus zudem die Möglichkeit auch für das weitere Kind die gleichen Elterngeldbezüge wie bei vorangegangen Nachwuchs zu erhalten. So bemisst sich unser Elterngeld immer anhand des Einkommens der vergangenen 12 Monate, wobei Monate mit Erhalt von Elterngeld (auch ElterngeldPlus) nicht berücksichtigt werden. Somit wird das Teilzeitgehalt im Rahmen des ElterngeldPlus nicht berücksichtigt.
Elterngeld Plus gibt es für Eltern die weniger als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Das Geld wird zusätzlich zum Lohn bezahlt, ist halb so hoch wie das "normale" Elterngeld und man kann es 24 Monate lang bekommen – das Doppelte also wie beim Elterngeld.
Hier ein einfaches Beispiel: Die Mutter beantragt vom 01. bis 03. Lebensmonat des Kindes das "normale" Elterngeld. Anschließend nimmt sie vom 04. bis 11. Lebensmonat Elterngeld Plus in Anspruch, d.h. sie arbeitet bis zu 30 Stunden in der Woche in Teilzeit. für diese 8 Monate erhält sie den halben Betrag - das Elterngeld Plus - zusätzlich zu ihrem Lohn. Vom 12. bis 14. Lebensmonat beantragt sie noch einmal das Basiselterngeld.
Da ein Bezugsmonat Elterngeld in zwei Bezugsmonate Elterngeld Plus umgerechnet werden kann, hat sie in Summe 10 Monatsbeträge Basiselterngeld verbraucht. Sie hätte also sogar noch 4 Monatsbeiträge übrig, die sie mit Teilzeitarbeit kombinieren kann.
Anders als das Basiselterngeld darf das Elterngeld Plus auch nach dem 14. Lebensmonat beantragt werden. Allerdings muss sich ab dem 15. Lebensmonat mindestens ein Elternteil durchgängig im Elterngeld Plus Bezug befinden, damit der andere Elternteil seine Bezugsmonate mit Elterngeld Plus auch nach dem 15. Lebensmonat in Anspruch nehmen kann.