Partnerschaftsbonus

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus. Hand in Hand für mehr Zeit mit den Kindern!

Entscheiden Mütter und Väter sich, zeitgleich mit ihrem Partner in Teilzeit zu gehen – für vier Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – erhalten sie mit dem Partnerschaftsbonus vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Praktisch gesehen heißt das z.B.: Mama und Papa beschließen an mind. vier aneinanderhängenden Monaten gleichzeitig jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten. Als Bonus bekommt dann jeder der beiden noch zusätzliche vier Elterngeld Plus Monate "geschenkt".

Damit Ihr Euch das besser vorstellen könnt, hier ein Beispiel: Die Mutter beantragt der "normale" Elterngeld vom 1. bis zum 12. Lebensmonat (12 Monate). Danach erhält sie kein Geld mehr. Der Vater beantragt Elterngeld Plus vom 13. bis 16. Lebensmonat (bedeutet: Er nimmt von den regulären 14 Monaten Elterngeldanspruch zwei Monate in Anspruch, da den Rest ja schon die Mutter bezogen hat. Da er in Teilzeit arbeitet, verdoppelt sich aber nun sein Anspruch)

Jetzt kommt es: Vom 17. bis 20. Lebensmonat des gemeinsamen Kindes arbeiten sowohl Mutter und Vater im Umfang zwischen 25 bis 30 Wochenstunden. Jeder von ihnen erhält in diesen 4 Lebensmonaten Elterngeld Plus als sog. Partnerschaftsbonus gewährt.

Leider fühlen sich viele Eltern mit den Regelungen und Möglichkeiten etwas überfordert und wählen häufig nur die Variante, dass die Mutter einfach 12 und der Vater 2 Monate Elterngeld beantragt und auch für diese Zeit Elternzeit beantragt. Es lohnt sich aber nachzurechnen und abzuwägen, ob es für Euch nicht doch in Frage kommen könnte die Zeit aufzuteilen und somit aus dem stressigen Kleinkindalltag mit Arbeit, Kita und Haushalt das Bestmögliche an Zeitmanagement rauszuholen. Die Elterngeldstellen beraten Euch mit Termin vor Ort. Informiert Euch rechtzeitig, um auch Eure Arbeitgeber auf Eure Pläne vorzubereiten.

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