Die Elternzeit. Zeit, die niemals wieder kommt.
Seit 2001 gibt es in Deutschland die Elternzeit. Kurz erklärt bedeutet das: Ihr könnt bis zu drei Jahre pro Kind zuhause bleiben, bezieht dabei von Staat Geld, um nicht finanziell unterzugehen und habt danach einen Rechtsanspruch in Eure alte Anstellung zurückzukehren. Eine prima Sache: Es bietet sich so die Gelegenheit sein Kind in den ersten Jahren aufwachsen zu sehen,bei den ersten großen Wachstumsschritten dabei zu sein und die Bindung zu stärken. Diese Zeit ist enorm wichtig und kommt nie wieder. Zudem geht sie sehr schnell vorbei und im Nu erinnert man sich nicht mehr daran...
Die Elternzeit kann von Mutter oder Vater allein oder gemeinsam genommen werden. Sie ist auf insgesamt drei Jahre pro Kind begrenzt. Sie darf auf insgesamt drei Zeitabschnitte verteilt werden. Man kann die Zeitabschnitte, in denen man zuhause beim Kind bleiben möchte also auch stückeln. Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Der Antrag. Schriftlich, mit Nachweis und rechtzeitig!
Diese Zeit ist keine freiwillige Leistung Eures Arbeitgebers. Er ist arbeitsrechtlich dazu verpflichtet sie Euch zu gewähren. Wenn Ihr Elternzeit nehmen wollt, dann müsst Ihr Euren Chef rechtzeitig darüber informieren. Ein formloses Schreiben mit der Angabe, für welchen Zeitraum Du oder Dein Partner die Elternzeit beanspruchen wollt reicht aus. Gebe dazu am besten das Datum vom ersten und letzten Tag Deiner Elternzeit oder die Zeitabschnitte an. Der Antrag muss auf einem handschriftlich unterschriebenen Schriftstück übergeben werden. Es reicht nicht aus, diesen per Fax oder E-Mail zu verschicken! Am besten Ihr lasst Euch den Eingang direkt vom Arbeitgeber bestätigen oder sendet den Antrag als Einschreiben mit Unterschrift. Mütter nehmen meist direkt nach der Geburt Elternzeit oder zumindest einen Teil davon. Mindestens sieben Wochen, bevor Ihr die Elternzeit antreten wollt, müsst Ihr diese bei Eurem Arbeitgeber beantragen. Schließlich muss er sich gegebenenfalls um Ersatz oder Vertretung kümmern.
Beantragt Ihr zum ersten Mal Elternzeit, dann müsst Ihr mindestens 12 Monate Elternzeit mit dem Erstantrag festlegen. Die restlichen 24 Monate kannst Du auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. Allerdings gibt es hier eine 13 Wochen Frist, die Ihr einhalten müsst. Liegt ein Teil der Elternzeit außerhalb des 36. Lebensmonats ( also nach dem dritten Geburtstag bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres Eures Kindes), kann Euer Chef die spätere Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen oder eine gewünscht Teilzeitarbeit in der Zeit nicht bewilligen.
Kündigungsschutz. Keine Angst vor bösen Überraschungen.
Angst wegen einer Kündigung müsst Ihr während der Elternzeit übrigens nicht haben: Ihr genießt nicht nur in der Zeit des Mutterschutzes oder der Schwangerschaft Kündigungsschutz, sondern auch während der Elternzeit. Euer Kündigungsschutz beginnt acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, somit also unter Umständen auch direkt mit der Beantragung und endet mit dem letzten Tag der Elternzeit.
Ihr könnt auch während der Elternzeit arbeiten gehen. Bis zu 30 Wochenstunden sind problemlos erlaubt. Allerdings empfiehlt es sich dies vorher mit dem Arbeitgeber abzusprechen, nicht dass sich dieser eine vollwertige Ersatzkraft sucht und bei Eurer Rückkehr dann kein Bedarf mehr an Deiner Arbeitskraft besteht und Du anderweitig eingesetzt wirst.
Zurück an den eigenen Schreibtisch. Oder doch an einen anderen?
Meistens kehren Eltern innerhalb eines Jahres in den Beruf zurück (sofern sie einen Krippenplatz bekommen oder die Kinder anderweitig betreut werden können). Aber auch alle, die nach maximal drei Jahren Elternzeit wieder ins Arbeitsleben einsteigen wollen, haben einen garantierten Anspruch auf einen Arbeitsplatz.
Die Garantie auf einen Arbeitsplatz heißt leider nicht gleichzeitig, dass Ihr 100% an Eure vorherige Stelle zurückkehren könnt. Vor allem, wenn Ihr nach der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeitet, kann der Arbeitgeber gemäß seinem Direktions- und Weisungsrecht eine adäquate Stelle anbieten. Der neue Job muss aber im Wesentlichen dem entsprechen, was im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist und was Du zuvor getan hast. Die Bezahlung, die Arbeitszeit- bzw. Ort und die Qualifikation müssen ebenso die vorherigen Bedingungen erfüllen. Meistens gibt es einen Termin beim Chef, bevor Du zurückkehrst. Dabei wird in der Regel darauf geachtet, dass alle Beteiligten zufrieden in die neue Arbeitssituation starten können.
In der Praxis hört man natürlich immer wieder, dass eine Inanspruchnahme der Elternzeit (besonders bei Vätern) und auch der Wiedereinstieg für viele alles andere als problemlos verläuft. Solltet Ihr auf Widerstand oder Hürden seitens Eures Arbeitgebers stoßen, dann informiert Euch rechtzeitig über Eure Möglichkeiten, wie Ihr weiter verfahren könnt. Fachanwälte für Arbeitsrecht können hier aufklären und helfen.