Kindergeld

Das Kindergeld. Eine Steuervergütung für alle Familien.

Kindergeld erhalten alle Eltern, die in Deutschland leben und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Paragraf 62 ff. EstG). Die Leistung des Staates wird einkommensunabhängig bezahlt. Ob Du Geringverdiener oder Großverdiener bist, spielt also keine Rolle.

Sobald Euer Kind auf der Welt ist, kannst Du Kindergeld  bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen. Antragsformulare dazu erhältst Du auf der Seite der www.arbeitsagentur.de und Du solltest es so schnell wie möglich beantragen, damit Du die Zahlungen auch zeitnah bekommst. Zwar wird das Geld auch rückwirkend ausgezahlt, aber die Mühlen der Bürokratie mahlen an vielen Orten unterschiedlich schnell, Wartezeiten von bis zu sechs Monaten sind keine Seltenheit. Am Besten Ihr bereitet im Vorfeld die Anträge bereits vor (bei Fragen kann man sich auch bei der zuständigen Familienkasse Termine geben lassen) und füllt dann nur noch das Geburtsdatum aus.

Aktuell  werden folgende Beträge monatlich ausgezahlt:

  • für das erste Kind 204 €
  • für das zweite Kind 210 €
  • für das dritte und alle darauffolgenden Kinder jeweils 235€

Kindergeld wird grundsätzlich für alle Kinder bis zu, 18. Lebensjahr an die Eltern oder einen bestimmten Elternteil ausgezahlt. Auf wessen Konto das Geld fließt bestimmt Ihr beim Antrag. Bei geschiedenen Paaren erhält das Geld derjenige, bei dem das Kind lebt. Kinder, die bis zum 25. Lebensjahr in Ausbildung sind oder bis zu, 21. Lebensjahr arbeitslos bekommen ebenfalls Kindergeld direkt ausgezahlt. Allerdings muss dies extra beantragt werden.

Hat Dein Kind bereits eine Ausbildung oder Studium abgeschlossen wird es nur berücksichtigt, wenn es nicht mehr als 20 Stunden die Woche regelmäßig arbeitet.

Für Eltern die im Ausland leben gibt es andere Regeln: sie können Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten. Dafür müssen sie zum Beispiel in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen, als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig sein, eine Tätigkeit nach den Vorschriften des Beamtenrechts in einer Einrichtung außerhalb Deutschlands ausüben oder Rente nach deutschen Vorschriften beziehen. Zudem müssen die Kinder, für die Kindergeld bezogen wird ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben (Ausnahme: Kinder von Entwicklungshelfern und Missionaren).

Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthalt ihrer Eltern nicht kennen, können Kindergeld für sich selbst beantragen.

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