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Sicherheitsvorteile von Reboarder-Kindersitzen

Warum Kleinkinder länger rückwärtsfahren sollten

Kleinkinder fahren bis zum Alter von vier Jahren in rückwärts gerichteten Kindersitzen 5x sicherer!

Sobald ein Kleinkind sitzen kann, ist es bei uns in Deutschland immer noch üblich, sie in den nächsten Sitz vorwärts umzusetzen. Oft sind die Kinder dabei nicht mal ein Jahr alt, denn nach der UN-Regulation ist es bisher ab 9kg Körpergewicht zulässig. Leider ist ein so kleines Kind in Gefahr, wenn es in diesem Alter bereits vorwärtsfährt.

Zahlreiche Unfallstatistiken und Studien weltweit kommen zu diesem Schluss. Der Kopf eines Kleinkindes macht 25 % seines gesamten Körpergewichtes aus. Bis zum Alter von vier Jahren sind Wirbelsäule und Nackenmuskulatur aber noch unvollständig entwickelt, um das Gewicht des Kopfes bei einem Unfall selbst zu halten.

Bei einem Frontalaufprall in einem herkömmlichen, vorwärts gerichteten Kindersitz wird der Kopf des Kindes mit sehr stark nach vorne geschleudert, der Oberkörper aber wird von den Gurten zurückgehalten und mit dem Fahrzeug abgebremst. Diese extremen Kräfte kann der Nackenbereich des Kleinkindes nicht selbst abfangen. Unfallmediziner sind sich einig, dass es ab einer Streckkraft von 130kg zu schweren Folgen wie Rückenmarksverletzungen, Querschnittslähmungen oder auch zum Tod kommen kann.

Nach der Babyschale weiter Rückwärts – der beste Schutz!

In einem Reboard-Sitz wird die Aufprall-Energie über den gesamten Rücken des Kindes gleichmäßig verteilt. Die Sitzschale wirkt wie ein Schutzschild und stützt den empfindlichen Kopf und Hals. Lassen Sie Ihr Kind bis zu einem Alter von vier Jahren in einem Reboard-Sitz fahren und vermeiden Sie so lebensbedrohliche Verletzungen an Kopf und Wirbelsäule.

Viele weitere Informationen zum Thema Sicherheit von Kindersitzen sowie eine professionelle Beratung erhaltet ihr bei Grinsekind in Kitzingen. Das vornehmlich auf Kindersitze spezialisierte Fachgeschäft bietet euch individuelle und fachlich korrekte Beratung - egal ob Babyschale, Reboarder oder Nachfolgesitz ab ca. 3,5 Jahre bis Kindersitzende.

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